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 AGB
  GESCHÄFTS-, VERKAUFS-, UND LIEFERBEDINGUNGEN  
 
§1 Allgemeines
   
1. Unsere Bedingungen sind rechtsverbindlicher Bestandteil für unseren gesamten Geschäftsverkehr und werden mit Auftragserteilung vom Käufer als bindend anerkannt. Abweichungen von diesen Bedingungen - insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers – bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
2. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
3. Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten
   
§2 Auftragserteilung, Annahme
   
1. Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich (auch per Telefax) zu erfolgen. Bei nur mündlicher Auftragserteilung gehen Übermittlungsfehler sowie etwaige Mißverständnisse zu Lasten des Bestellers. Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor , ergibt sich der Auftragsumfang und – inhalt aus dieser. Bezugnahme auf Angaben und Abbildungen in Katalogen und Preislisten dienen nur der Veranschaulichung und verpflichten uns nicht zu farb- oder maßgetreuer Belieferung.
2. Wir behalten uns die Annahme eines Auftrages ausdrücklich vor.
   
§3 Lieferung, Warenrückgabe
   
1. Lieferung der Ware erfolgt bei einem Auftragswert von mindestens € 200,00 frei Haus.
2. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist , ruht unsere Lieferpflicht.
3. Teillieferungen bleiben vorbehalten.
4. Ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nicht zurückgenommen werden. In Ausnahmefällen, die unserer ausdrücklichen Zustimmung, werden jedoch bei Gutschrifterteilung mindestens 10% des Warenwertes als Wiedereinlagerungsgebühr in Abzug gebracht. Voraussetzung für die Gutschriftserteilung ist, daß sich die Ware in unangebrochener Originalverpackung befindet, evtl. käuferseits angebrachte Verkaufsetiketten rückstandsfrei entfernt wurden und die Rückgabe nicht später als 90 Tage nach der Lieferung erfolgte. Sonderbeschaffungen sind von der Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen.
   
§4 Berechnung
   
1. Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Lieferungen ab Niederlassung, ohne Verpackung.
2. Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluß, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Menge zurückzutreten.
3. Unsere Listenpreise sind Nettoentgelte. Gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer kommt dazu.
4. Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebotes gültigen Fracht- und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zugunsten oder zu Lasten des Auftragnehmers an veränderte Fracht- und Nebengebührensätze für unsere Lieferungen angepaßt, ohne daß dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.
5. Fracht – und Verpackungskosten, Kosten für die Bezahlung der zur Einfuhr in das Bestimmungsland notwendigen Papiere, Zollgebühren gehen zu Lasten des Käufers, soweit nicht vorstehend etwas anderes vereinbart ist.
   
§5 Höhere Gewalt
   
1. Fälle höherer Gewalt – als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
   
§6 Zahlung
   
1. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 21 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse. Bei Zahlungen binnen 7 Tagen gewähren wir 2% -Skonto.
2. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung; Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Käufers.
3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Kontokorrent- Schuldzinsen, mindestens 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz, berechnet.
4. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehenden Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
5. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechterhaltung oder Zurückhaltung.
6. Vertreter oder sonstige Mitarbeiter sind ohne schriftliche Vollmacht nicht inkassoberechtigt. Zahlungen an diese Personen befreien insofern den Käufer nicht von der Zahlungspflicht gegenüber uns.
   
§7 Versand
   
1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers.
2. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung – gehen zu Lasten des Käufers
   
§8 Datenspeicherung
   
1. Hinweis gemäß § 33 BDSG : Kundendaten werden gespeichert
   
§9 Gewährleistung
   
1. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
2. Der Käufer hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar, auch durch eine Probeverarbeitung – bei Eingang auf Mängel bezüglich Menge, Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt.
3. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.
4. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung), Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgeschickt werden.
   
§10  Schadensersatz
   
1. Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
   
§11  Eigentumsvorbehalt
   
1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die verkaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis de Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
3. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils (vgl. § 11 – 2) zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlung an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
4. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns von dem Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
5. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
6. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
7. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20% , so werden wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
8. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir den Liefergegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.
9. Verlangen wir die Herausgabe des Liefergegenstandes ist der Käufer unter Ausschluß von etwaigen Zurückbehaltungsrechten – es sei denn, sie beruhen auf dem Liefervertrag - verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich an uns herauszugeben. Für den Fall seines Zahlungsverzuges gestattet uns der Käufer hiermit unwiderruflich, die Vorbehaltungsware sofort abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zweck ungehindert zu betreten.
   
§12  Erfüllungsort und Gerichtsstand
   
1. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Abgangsort der Ware, für die Zahlung Steinberg. Gerichtsstand ist Steinberg.
   
§13  Schlußbestimmungen
   
1. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung im Wege der Auslegung und bei Lücken im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung so zu verstehen, daß er mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in gesetzlich zulässiger Weise erreicht wird.


   
   
   
 
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